Mitgliedschaft:
Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Einschränkungen auf bestimmte Personenkreise aus rassistischen, religiösen oder politischen Gründen sind nicht statthaft. Die Aufnahme als ordentliches
Mitglied ist schriftlich zu beantragen. Hierzu verwenden Sie bitte den Aufnahmeantrag. Bei Aufnahmen Minderjähriger ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters notwendig. Die Aufnahme muss
durch den Vereinsausschuss bestätigt werden. Die Vereinssatzung erkennen Sie in vollem Umfang an. Alle von Ihnen gemachten Angaben dürfen zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, der
Beitragsabrechnung und der Statistik in elektronischer Form vom TuS Dachelhofen e.V. gespeichert werden. Die Jahresbeiträge werden im ersten Monat eines Jahres bzw. anteilig bei Eintritt während
des Jahres eingezogen. Durch fehlende Kontodeckung bzw. -daten verursachte Bankgebühren werden dem Mitglied in Rechnung gestellt. Die Austrittserklärung hat schriftlich bis zum 31.12. des
laufenden Jahres zu erfolgen. Hierzu können Sie nachfolgende Musterkündigung verwenden. Ab diesem Zeitpunkt enden, vorbehaltlich der Erfüllung der Bestimmungen über die Beiträge, die Rechte und
Pflichten der Mitgliedschaft.